Baurecht von A bis Z  
Bebauungspläne

 

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen: Der Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft (vgl. hierzu auch das Stichwort "Flächennutzungsplan").
Der Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln; dies bedeutet, dass zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen darf. Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z. B. über die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, über überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, aber auch z. B. über öffentliche und private Grünflächen, Verkehrsflächen. Daneben können z. B. auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden.Man unterscheidet zwischen dem qualifizierten, dem vorhabenbezogenen und dem einfachen Bebauungsplan:  Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt dann vor, wenn der Bebauungsplan mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Liegt ein Baugrundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, ist ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. Vorhabenbezogene Bebauungspläne können von den Gemeinden auf der Grundlage eines von einem (privaten) Vorhabenträger mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet. Auch im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Vorhaben planungsrechtlich zulässig, wenn sie dem Bebauungsplan nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.
Einfache Bebauungspläne sind solche, die weder die Voraussetzungen eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfüllen. Sie regeln die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben grundsätzlich nicht abschließend.Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen, also Rechtsnormen. Sie werden in einem im BauGB im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem eine Beteiligung der Bürger vorsieht - siehe auch Bauleitplanverfahren.
Für genauere Informationen zum jeweiligen Bebauungsplan klicken Sie bitte in die Spalte Bezeichnung den jeweiligen Begriff an. Textteile wurden stellenweise separat editiert. Der aktuelle Bestand der von der Gemeinde beschlossenen Bebauungspläne liegt bei 78. Wir werden bemüht sein, diese schnellstmöglich auf dieser Seite einzustellen. 

 

Lfd. N°

Bezeichnung

Gemarkung

Jahr

Planteil

Textteil

Begründung

01

Westring I

Petershausen

1956

Ja

Nein

Nein

02

Westring II

Petershausen

1983

Ja

Ja

Ja

03

Mitterfeld I

Mitterfeld I 1.Teiländerung

Petershausen

1986

 

Ja

Ja

 

Ja

Ja

Nein

04

Mitterfeld II

Petershausen

1978

 

 

 

05

Mitterfeld II

vereinfachte Änderung

Petershausen

1983

 

 

 

06

Mitterfeld III

Petershausen

1985

 

 

 

07

Mitterfeld III

1. Änderung

Petershausen

1997

 

 

 

08

Ziegelberg I

Petershausen

1984

 

 

 

09

Sonnenhang I

Petershausen

1977

 

 

 

10

Sonnenhang II

Petershausen

1986

 

 

 

11

Unterfeld 0 

 Petershausen

 1954

Ja 

Nein 

Nein 

12

 Unterfeld I

 Petershausen

1984 

 Ja

 Ja

Nein 

13

Unterfeld II

Petershausen

1989

 

 

 

13a

 Unterfeld II

1. Änderung und Erweiterung

Petershausen

2002

 Ja

Ja

Nein

14

Moosfeld I

Petershausen

1973

Ja

Ja

Nein

15

16

Moosfeld I

1. Änderung

2. Änderung

Petershausen

1976

1980

Ja

Ja 

 Ja

Ja

Nein

Nein

16a

Moosfeld I

3. Änderung

Petershausen

Ja

17

Moosfeld II

Petershausen

1975

 

 

 

18

Moosfeld II

1. Änderung

Petershausen

1978

 

 

 

19

Moosfeld II

2. Änderung

Petershausen

1978

 

 

 

20

Moosfeld II

3. Änderung

Petershausen

1980

 

 

 

21

Moosfeld II

4. Änderung

Petershausen

1981

 

 

 

22

Moosfeld II

5. Änderung

Petershausen

1986

 

 

 

23

Moosfeld II

6. Änderung

Petershausen

1986

 

 

 

24

Mooswiesen I

Petershausen

1986

 

 

 

25

Mooswiesen II

Petershausen

1978

 

 

 

26

Nord-Ost I 

Petershausen 

 1988

 Ja

 Ja

Nein 

27

 Gewerbegebiet I

 Petershausen

 1973

 Ja

 Ja

Nein 

28

 Gewerbegebiet II

2. Änderung

Petershausen

1996

 Ja

Ja

Nein

29

 Lagerhausstraße

Petershausen

1980

 Ja

Ja 

Nein 

30

Gartenstraße

Petershausen

1990

 

 

 

31

Mooswiesen III

Petershausen

1991

 

 

 

32

Asbach I

Asbach

1990

 

 

 

33

Beim Wendelstein

Kollbach

1973

 

 

 

34

Beim Wendelstein

1. Änderung

Kollbach

1980

 

 

 

35

Wendelstein I

Kollbach

1985

Ja 

Ja 

Nein 

36

Buchangerweg Kollbach

Kollbach

1991

Ja 

Ja 

Nein 

37

Gerer Kollbach

Kollbach

1972

 

 

 

38

Östlicher Ortsrand Kollbach

Kollbach

1978

 

 

 

39

73

Westenstraße I

Kollbach

1994

 

 

 

40

Turmstraße I

Kollbach

1987

 

 

 

41

Wendelstein II

Kollbach

1989

 

 

 

42

Wendelstein II

1. Änderung

Kollbach

1991

 

 

 

43

Weißling I

Kollbach

1987

 

 

 

44

Weißling I

1. Änderung

Kollbach

1997

 

 

 

45

Obermarbach I

Obermarbach

1980

 

 

 

46

Wendelstein III

Kollbach

1999

 

 

 

47

Sportplatz Kollbach

Kollbach

1999

 

 

 

48

Schulstraße Kollbach

Kollbach

1995

 

 

 

49

Blumenstraße I

Petershausen

1995

Ja 

Ja 

Nein 

50

Ziegelberg II

1. Änderung

Petershausen

1997

Ja

Ja

Nein

51

Ziegelberg II

2. Änderung

Petershausen

1999

Ja

Ja

Nein

52

Mitterfeld V

Petershausen

1998

 

 

 

53

Ortsabrundungs-satzung

Sollern I

Petershausen

1990

 

 

 

54

Ortsabrundungs-satzung

Asbach 208, 208/2

Asbach

1979

 

 

 

55

Ortsabrundungs-satzung

Obermarbach 205/3 und 208

Obermarbach

1983

 

 

 

56

Ortsabrundungs-satzung

Westring 3401

Petershausen

1991

 

 

 

57

Ortsabrundungs-satzung

Weißling

Kollbach

1990

 

 

 

58

Ortsabrundungs-satzung

Kollbach 125

Kollbach

1982

 

 

 

59

Umgehungsstraße

Nordwest I

Petershausen

1999

 

 

 

60

Umgehungsstraße

Nordwest II

Petershausen

1999

 

 

 

 61

Ziegelberg III 

 Petershausen

1999 

 Ja

 Ja

Nein 

62

Asbach II

Asbach

1993

 

 

 

63

Sanierungs-satzung

Ortskern

Petershausen

1997

 

 

 

64

Asbach I B

Asbach

2000

 

 

 

65

Innenbereichs-satzung

Ziegelberg Ost

Petershausen

2000

 

 

 

66

72

Wendelstein IV

Kollbach

2001

Ja 

Ja 

Nein 

67

Erweiterung Sportgelände Moosfeldstraße

Petershausen

2002

 Ja

Ja 

Ja 

68

Ortsabrundungs-satzung

Sollern II

Petershausen

2003

 

 

 

69

Mitterfeld V

1. Änderung

Petershausen

2004

Ja 

Ja 

Nein 

70

Bahnhof

Teilfläche 1286/55

Petershausen

2005

Ja 

Ja 

Ja 

71

Mühle

Petershausen

2005

 

 

 

72

Wendelstein IV

1. Änderung

Kollbach

2006

 Ja

Ja

Ja

73

Westenstraße

1. Änderung

Kollbach

1994

 

 

 

74

Mühlwiesen

Asbach

2006

 

 

 

75

Aufhebungs-bebauungsplan

Mühle

Petershausen

2007

 

 

 

76

Südenstraße

Kollbach

2008

 Ja

 Ja

 Ja

77

Ortsabrundungs-satzung

Rettenbacher Straße

Kollbach

2008

 

 

 

78

Buchangerweg

1. Änderung

Kollbach

2009

Ja 

Ja 

Ja