Gemeinde Petershausen im Glonntal
Gemeindegliederung
Petershausen besteht aus dem Ortsteil Petershausen und den angrenzenden Dörfern Asbach, Freymann, Glonnbercha, Göppertshausen, Höckhof, Kollbach, Lindach, Mittermarbach, Mühldorf, Oberhausen, Obermarbach, Piflitz, Sollern, Speckhof, Wasenhof, Weißling und Ziegelberg.
Lage
Petershausen ist ca. 36 km von München entfernt und verfügt über einen guten S-Bahn-Anschluss im 20-40-Minutentakt. Da der Bahnhof auf der Strecke München-Nürnberg liegt, halten zudem auch der München-Nürnberg-Express und der Regionalexpress nach/von Ingolstadt. Die Fahrzeit nach München Hauptbahnhof beträgt mit der S-Bahn 38 Minuten, mit dem Regionalexpress/-bahn 15-20 Minuten (je nach konkreter Verbindung).
Eingemeindungen
Am 1. Januar 1972 wurde Obermarbach eingemeindet. Am 1. Mai 1978 folgten Kollbach und ein Teil der Gemeinde Asbach.
Politik
Bürgermeister
Erster Bürgermeister des Ortes ist seit 1. Mai 2008 Günter Fuchs von der CSU Petershausen.
Wappen
Schräglinks geteilt von Silber und Schwarz; oben ein schräglinks gestellter blauer Fisch, unten ein goldener Pflug. Im Wappen symbolisiert der Fisch die Fischerei, der Pflug die Landwirtschaft. Seit etwa 1950 ging deren Bedeutung aber stetig zurück, heute gibt es hier nur noch vier Vollbauern.
Städtepartnerschaften
Seit 1968 existiert eine Partnerschaft mit der französischen Gemeinde Varennes-en-Argonne. Mit dieser findet jährlich ein Jugendaustausch statt, der von einer Gruppe Jugendlicher Gemeindemitglieder organisiert wird.
Persönlichkeiten
Ehrenbürger
In der Liste der Baudenkmäler in Petershausen sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Petershausen aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.
Baudenkmäler nach Ortsteilen
• Münchner Straße 1. Gasthaus mit geschweiftem Giebel, Pilastergliederung und Gesimsen, um 1700.
• Herz-Jesu-Kapelle bei der Glonnbrücke, 1724; mit Ausstattung.
Asbach
• Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul; romanische Chorturmkirche mit Erweiterung, 13.-18. Jh.; mit Ausstattung.
• Haus Nr. 8. Wohnhaus zur Sägmühle mit Schweifgiebel und Barockportal, um 1700.
Glonnbercha
• Kath. Filialkirche Mariae Verkündigung; spätgotisch, Ende 17. Jh. barockisiert; mit Ausstattung.
Kollbach
• Kath. Pfarrkirche St. Martin; Chor und Turm spätmittelalterlich, um 1650 barockisiert, im 19. Jh. verlängert; mit Ausstattung.
• Kath. Frauenkirche; geweiht 1288, spätgotisch überarbeitet, 1709 barockisiert; mit Ausstattung.
• Im aufgelassenen Friedhof Kapelle mit offener Vorhalle, um 1700.
Lindach
• Kapelle, neugotisch von 1870; mit Ausstattung.
Mittermarbach
• Kath. Filialkirche Hl. Geist; im Kern frühgotisch, im 17. Jh. erweitert; mit Ausstattung.
• Niedrige, alte Friedhofsmauer mit dreikantigen Deckziegeln, 17./18. Jh.
• Haus Nr. 5. Am Stadel drei große Mörtelplastiken, um 1870/85.
Mühldorf
• Ehem. kath. Wallfahrtskirche St. Ulrich; einheitlich spätgotisch, um 1480; mit Ausstattung.
Oberhausen
• Kath. Filialkirche St. Georg; gotischer Rechteckchor, Langhaus und Turm 18. Jh.; mit Ausstattung.
• Wegkapelle bei der Mühle, 18./19. Jh.
Obermarbach
• Kath. Pfarrkirche St. Vitus; spätgotischer Bau, im 18. Jh. barockisiert; mit Ausstattung.
Piflitz
• Kath. Kapelle St. Antonius; neugotisch, von 1869/70; mit Ausstattung.
Anmerkungen
Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Die ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Selbst dieser spiegelt, obwohl er täglich überarbeitet wird, nicht überall den aktuellen Stand wider. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste oder im BayernViewer-Denkmal nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
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Nach über 100 Jahren Entwicklungsgeschichte des Verbrennungsmotors im Straßenverkehr zeichnet sich mit der Elektromobilität eine technologische Zeitenwende im Mobilitätssektor ab. Die Elektrifizierung der Antriebe mit Batterie- und Brennstoffzelle ist dabei eine zentrale Stellschraube für eine zukunftsfähige Mobilität. Sie bietet die Chance, die Abhängigkeit vom Erdöl zu reduzieren, Emissionen zu minimieren und die Fahrzeuge besser in ein multimodales Verkehrssystem zu integrieren.
Auch wenn auf absehbare Zeit der Verbrennungsmotor seine Bedeutung für den Verkehr noch behalten wird, und hier weitere Effizienzsteigerungen sowie die Nutzung biogener Kraftstoffe weiterhin auf der Agenda bleiben, müssen schon heute die Weichen für den schrittweisen Übergang zu neuen Technologien gestellt werden. Für den Verkehrs- aber auch für den Energiesektor bedeutet der Übergang zur Elektromobilität einen einschneidenden Paradigmenwechsel.
Gleichzeitig gibt es die Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs: Um hier zu bestehen, muss Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität werden und seine Führungsrolle in der Forschung und Entwicklung sowie in der Automobil- und Zulieferindustrie behaupten.
Deshalb hat die Bundesregierung am 19. August 2009 den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität verabschiedet. Ziel des Nationalen Entwicklungsplans ist es, die Forschung und Entwicklung, die Marktvorbereitung sowie die Markteinführung von Elektrofahrzeugen mit Batterien voranzubringen.
Der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität ist eine starke und breite Basis. Zum weiteren Ausbau ist ein verstärktes Engagement von Wirtschaft und Staat notwendig. Die Technologien für elektrische Antriebe, Energiespeicher und Netzinfrastruktur sind in ihren Grundlagen entwickelt. Allerdings besteht an vielen Stellen noch Forschungs-, Optimierungs- und Vernetzungsbedarf. Vor allem in der Schlüsseltechnologie der Batteriespeicher sind noch umfangreiche Anstrengungen notwendig.
Der Einstieg in die Elektromobilität ist kurzfristig über Modellvorhaben und Feldversuche möglich. Erste Plug-In-Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge können in wenigen Jahren Marktreife erreichen. Dabei muss der Aufbau der Batterie-Ladeinfrastruktur schrittweise und zunächst regional konzentriert erfolgen. Für eine breite Markteinführung müssen vor allem die Kostenstrukturen sowie die Alltagstauglichkeit der Fahrzeuge weiter verbessert werden. Nach Expertenschätzungen wird es insgesamt wegen der noch vorhandenen wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen etwa ein Jahrzehnt dauern, bis Elektrofahrzeuge einen signifikanten Marktanteil erreichen.
Die im Konjunkturpaket II der Bundesregierung angestoßenen Maßnahmen und Projekte wirken dabei als Katalysator. So werden zum Beispiel im BMVBS-Förderschwerpunkt "Elektromobilität in Modellregionen" 8 Modellvorhaben mit insgesamt 130 Millionen Euro gefördert. Akteure aus Wissenschaft, Industrie und den beteiligten Kommunen arbeiten bei diesen Modellprojekten eng zusammen, um den Aufbau einer Infrastruktur und die Verankerung der Elektromobilität im öffentlichen Raum voranzubringen. Für dieses und für alle anderen Projekte im Konjunkturpaket gilt jedoch, dass sie zeitlich verstetigt und kontinuierlich dem technologischen Fortschritt angepasst werden müssen.
Mit dem Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität setzt die Bundesregierung ihre Strategie "Weg vom Öl" weiter um. Zusätzlich leistet die Elektromobilität in Verbindung mit erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus kann die Elektromobilität einer neuen Mobilitätskultur und einer modernen Stadt- und Raumplanung zum Durchbruch verhelfen.
Damit der Nationale Entwicklungsplan Elektromobilität optimal umgesetzt werden kann, müssen sich alle beteiligten Akteure eng abstimmen. Für die Koordination der Umsetzung wird eine Nationale Plattform Elektromobilität eingerichtet, die sich aus Vertretern der Politik, der Industrie und Wissenschaft, der Kommunen sowie der Verbraucher zusammensetzt.
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