Mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) setzt der Bund wichtige Impulse für eine nachhaltige Mobilität sowie für attraktive Städte und Gemeinden. Denn durch die Stärkung des Radverkehrs wird ein Beitrag u.a. zum Schutz von Klima und Umwelt, zur Entlastung der Städte vom Stau sowie zur Stärkung von Mittelstand und Tourismus insbesondere im ländlichen Raum geleistet. Das BMVBS nimmt mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) dabei eine wichtige Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber der Radverkehrsförderung wahr. Der geltende NRVP (2002 – 2012) läuft Ende dieses Jahres aus. Der NRVP 2020 soll die grundsätzlichen Leitlinien für die Radverkehrsförderung der kommenden Jahre neu ausrichten. Dabei wird der Radverkehr mit dem NRVP als Bestandteil einer integrierten Verkehrs- und Mobilitätspolitik gestärkt. Schwerpunkte des NRVP-Entwurfs sind vor diesem Hintergrund u.a. eine verbesserte Breitenwirkung der Radverkehrsförderung, eine verstärkte Aufmerksamkeit für den Radverkehr im ländlichen Raum sowie die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hierzu werden im Entwurf des NRVP 2020 Grundlagen gelegt und konkrete Maßnahmen benannt. Um zu verdeutlichen, dass eine wesentliche Zuständigkeit im Bereich Radverkehr bei Ländern und Kommunen liegt, wird ihr Aufgabenbereich vom NRVP 2020 durch gezielte Empfehlungen mit umfasst. Darauf nimmt auch der Titel des Plans Bezug: "Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln". Die Ressorts sowie die Länder und Verbände erhalten den Entwurf des NRVP jetzt zur Abstimmung. Die endgültige Fassung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 wird voraussichtlich im Sommer 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet und Anfang 2013 in Kraft treten.
Den vorliegenden Entwurf sehen Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.