Eigenbetrieb
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Der Eigenbetrieb der Gemeinde Petershausen (EGP) wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.09.2005 zum 01.01.2006 gegründet. Die Aufgaben des EGP sind die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet. Der Eigenbetrieb wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen, ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der Gemeinde Petershausen geführt.
| Organe Werkleitung: Alexander Wiringer Werkausschuss Gemeinderat Bürgermeister Günter Fuchs |
Kontakte EGP-Verwaltung/Werkleitung: 08137 53412 Wasserwerk: 0171 4729431 Kläranlage: 08137 539260 NOTRUF Abwasser: 0151 1210009 NOTRUF Wasser: 0171 4729431 |
Umsatzsteuer-Erstattung:
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 8. Oktober 2008 entschieden, dass
das Legen von Wasser-Hausanschlüssen steuerlich als Teilaspekt der
Wasserlieferung anzusehen ist und dafür der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %
gilt. Im September 2009 haben sich die Wasserversorger des Landkreises Dachau
auf ein gemeinsames Vorgehen zur Rückzahlung zuviel bezahlter Umsatzsteuer bei
Wasser-Hausanschlüssen sowie Wasser-Herstellungsbeiträgen verständigt. Details
entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung (PDF)
und reichen Sie ggf. den ausgefüllten Antrag
bis zum 30. Juni 2010 bei der Gemeinde ein.
Getrennte
Abwassergebühr ab 2010: Für Schmutz- und Niederschlagswasser galt in der
Gemeinde Petershausen bisher ein gemeinsamer Gebührensatz. Danach berechnet
sich derzeit die Höhe der Abwassergebühr nach der Menge des bezogenen
Frischwassers. Die Anwendung dieses reinen Frischwasser-Maßstabs wird von den
Verwaltungsgerichten aber zunehmend als problematisch angesehen. Deshalb gehen
immer mehr Gemeinden dazu über, Schmutz- und Niederschlagswasser
gebührenrechtlich zu trennen und eine getrennte Abwassergebühr einzuführen. In
Petershausen ist dies ab dem 1. Januar 2010 vorgesehen. Zusätzliche oder
höhere Gebühren ergeben sich jedoch daraus nicht.
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